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Förderkreis - BeiträgeAktualisiert am Montag, 02. Mai 2011 um 07:24 Geschrieben von: Michael Bormann Sonntag, 01. Mai 2011 um 00:00 Beiträge
Der satzungsgemäße Beitrag beträgt zur Zeit mindestens 25,-€ !
Darüber hinaus gehende Beiträge sind über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9
des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen steuerlich absetzbar .
Beispiel : Bei einem Beitrag von 100.-- Euro jährlich kann eine Spendenbescheinigung von 75.-- Euro bei Bedarf ausgestellt werden .
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